SPD Dinklage: Straßenbaubeiträge langfristig abschaffen

In der zunehmenden Diskussion um die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen spricht sich die SPD-Fraktion im Dinklager Stadtrat für eine langfristige und schrittweise Abschaffung der Straßenausbeiträge aus, fordert aber von der Landesregierung Ausgleichszahlungen in entsprechender Höhe ein.

Die sofortige Abschaffung seitens der Kommunen ohne Ausgleichszahlungen ist ein falsches Signal in Richtung des Landes, nimmt die Landesregierung aus der Verantwortung und führt zu einer weiteren Belastung der Städte und Gemeinden, so die SPD.

Der Übergang zur Finanzierung durch öffentliche Mittel ohne Anliegerbeiträge soll aus Sicht der SPDfließend und gerecht vollzogen werden, sagt Bauausschussmitglied Dr. Thomas Gnosa (SPD). Finanzieren wir abrupt ohne Landesmittel komplett über die Stadtkasse, benachteiligen wir die Grundstückseigentümer, die in der letzten Zeit ihre Beiträge gezahlt haben. So entsprechen Kosten für Straßenausbaumaßnahmen in Höhe von 400 TSD Euro jährlich, eine für die Stadt Dinklage realistische Größe, etwa 80 Prozentpunkte bei der Grundsteuer. Zurzeit liegt der Satz bei 351 Punkten. Das wäre eine Erhöhung von über 20 Prozent für alle Grundstückseigentümer, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Windhaus fest.

Die SPD befürwortet in einem ersten Schritt die Ab- senkung der Kostenbeteiligung von 75% auf 60% bei Anliegerstraßen, die durch mehr als 60% Anlieger- verkehr am Gesamtverkehrsaufkommen gekenn- zeichnet sind. Im Weiteren setzen wir uns für eine konsequente Einstufung der Straßen ein, sagt Markus Blömer (SPD).

Durchgangstraßen und Straßen mit starkem inner- örtlichem Verkehr werden mit einer Kostenbeteiligung von 30 bzw. 40 % abgerechnet. Hierfür sollen nach Beendigung der Baumaßnahme entsprechende Verkehrszählungen durchgeführt werden, um den Anteil des Fremd- und Anliegerverkehrs nach den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen zu bestimmen, so die Forderung der SPD.

Darüber hinaus unterstützt die SPD-Fraktion das Bemühen des Bürgermeisters, die Zahlungsmodalitäten bedarfsgerecht zu gestalten. Mit der fünfjährigen Vorplanungsphase, der Durchführungs- und Abrechnungsphase vergehen in der Regel sieben Jahre bis eine Beitragspflicht entsteht.

Die Straßenausbausatzung regelt aber nicht die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Anlage, die nach §§ 127 BauGB seitens der Kommune erhoben werden müssen. Grundsätzlich sollte die Stadt ihrer Straßenunterhaltungspflicht nachkommen. Die Ansätze der letzten Jahre reichten offensichtlich nicht aus, die Schäden zu beheben, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Windhaus im Hinblick auf den Zustand einiger Straßen. Daher wurde der Ansatz im Haushalt auf Antrag der SPDauf 100 TSD Euro erhöht.

Foto: Siemer (OV-Online)

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