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Bildung und gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder » Presseartikel [23 KB]
Die SPD Dinklage hält die Übertragung der Aufgaben im Rahmen des Bildungspaketes auf die Städte und Gemeinden für sinnvoll und notwendig. Wer Kindern helfen und schulische, soziale und kulturelle Teilhabe vor Ort ermöglichen will, muss die Kommunen aber auch sach- und aufgabengerecht mit finanziellen Mitteln ausstatten, die dann unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eingesetzt werden. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen vor Ort und keine bürokratischen Hindernisse bei der Umsetzung.
So ist es, wie schon beim Familienpass von der SPD angeregt, auch beim Bildungspaket zweckmäßig, die kostenlose Mitgliedschaft für diesen Personenkreis in Vereinen, die Zuschüsse oder Aufwendungen für kommunale Aufgaben von der Stadt erhalten, grundsätzlich per Vereinbarung festzuschreiben. Die Mittel in Höhe von monatlich zehn Euro pro Kind für Sport-, Spiel oder Kulturaktivitäten im Rahmen des Bildungspaktes können dafür eingesetzt werden. Die Stadt Dinklage sollte mit gutem Beispiel voran gehen und diesen Kindern in den städtischen Einrichtungen wie Frei- und Hallenbad freien Eintritt gewähren. Offiziell ermöglicht zurzeit die Bücherei bei Vorlage des Familienpasses die kostenlose Ausleihe.

Hintergrundinformationen
Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschalen „Hartz-IV“-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung verlangt. Besonders die individuellen Bedürfnisse der knapp zwei Millionen Kinder in sog. Hartz-IV-Familien müssen berücksichtigt werden. 3,11 Euro pro Tag und Kind für Essen, schulische Veranstaltungen, Nachhilfe, Sportangebote, Musikschule, Schwimmbadbesuche etc. reichen nicht aus. Gerade für diese Kinder ist es wichtig am kulturellen und sozialen Leben einer Gemeinde teilzunehmen und dazu zu gehören.
Rückwirkend zum 01.01.2011 sind die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Bildung- und Teilhabepaketes in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dassEmpfänger von Leistungen nach SGB II (sog. Hartz IV- Empfänger),Empfänger von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfeempfänger) undEmpfänger von Kindergeldzuschlag und Wohngeld nach dem Bundeskindergeldgesetz Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen können:
Zu den Leistungen zählen:
Eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertageseinrichtung (tatsächliche Kosten),
Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita (tatsächliche Kosten),
100 Euro jährlich für den Schulbedarf (davon 70 Euro im 1. und 30 Euro im 2. HJ),
Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schüler /-innen
Angemessene Lernförderung (z.B. Nachhilfeunterricht),
Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort (Eigenanteil von 1 Euro täglich),
Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und Unterstützung für Sport-, Spiel oder Kulturaktivitäten (10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit)

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird der Landkreis Vechta übernehmen. Der Landkreis Vechta überträgt die Aufgaben per öffentlich-rechtlichen Vertrag auf die Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Stadt Dinklage sorgt für die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung zur Umsetzung der übertragenen Aufgaben. Die für die Umsetzung der Aufgaben erforderlichen Geldmittel werden vom Landkreis Vechta erstattet.

Im Landkreis Vechta sind ca. 4.000 Kinder antragsberechtigt. Davon entfallen ca. 400 bis 450 Kinderauf die Stadt Dinklage (ca. 225 Hartz IV- und ca. 225 Wohngeldkinder). Die jeweiligen Leistungen sind kindbezogen zu beantragen und zu bewilligen. Die Leistungen werden erbracht in Form von Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen. Geldleistungen werden erbracht für Schulbedarf und Schülerbeförderung. Sach- und Dienstleistungen werden erbracht für (Schul-) Ausflüge, mehrtägige (Klassen-) Fahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hierzu sind zum Teil Verträge und Vereinbarungen mit den Erbringern der vorstehenden Leistungen zu schließen.
In Dinklage gibt es seit 1998 den Familienpass mit dem Ziel, Familien mit besonders geringem Einkommen eine bessere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Familienpass kann von Familien mit zwei oder mehr bzw. von Alleinerziehenden mit einem oder mehr Kindern beantragt werden. Zurzeit gibt es seitens der Stadt u.a. Ermäßigungen bei Abwassergebühren, Kursgebühren für Weiterbildung und den Eintrittspreise im Hallen- und Freibad sowie Einschulungsbeihilfen und Gebührenbefreiung für Geburtsurkunden und Kinderausweise.
Auf Anregung der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2010 sollen auch Vereine und Verbände ihrerseits zur Förderung der Familie beitragen und den Familien bei Vorlage des Familienpasses eine Mitgliedschaft im Verein oder Verband ermöglichen. Eine möglichst beitragsfreie Mitgliedschaft in den Dinklager Vereinen und Verbänden würde diesen Kindern eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und eine Integration in die Gemeinschaft ermöglichen. Offiziell ermöglicht zurzeit die Bücherei bei Vorlage des Familienpasses die kostenlose Ausleihe.

Obwohl Familienpass und Bildungspaket formal nicht miteinander verknüpft werden können, sollte man vernünftige Ansätze übernehmen.