Hintergrundwissen zum Thema „Dinklager Burgwald“

Der 418 Hektar große Burgwald ist zum größten Teil als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Innerhalb dieses Landschaftsschutzgebietes liegt ein 118 Hektar großes sogenanntes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, das in den entsprechenden Raumordnungsplänen als „Wald bei Dinklage“ bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um einen überwiegend forstlichen Wald mit einem Eichen- und Buchenbestand. Zu diesem Baum- bestand gehören auch sehr wertvolle sogenannte Hute-Eichen. Natura 2000 ist der Name für das zusammenhängende ökologische Netz von Schutzgebieten in Europa. Dieses setzt sich aus den Schutzgebieten der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie und den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie zusammen. Natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tiere und Pflanzen sollen hierin geschützt und erhalten werden. Die Umsetzung von Natura 2000 ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und entsprechender nationaler und niedersächsischer Strategien.

Im Jahr 1992 wurde die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie vom Rat der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Der Landkreis als untere Naturschutzbehörde ist verpflichtet, die Sicherung und Pflege der Natura 2000 Schutzgebiete vorzunehmen. Zu diesen speziellen Schutzgebieten im Natur- und Landschaftsschutz nach EU-Recht gehört auch der Dinklager Burgwald als FFH-Gebiet Nr. 297. In der Folge hat sich der Landkreis aktiv darum zu bemühen, das Gebiet hoheitlich zu sichern, entsprechende Zielvereinbarungen abzuschließen und im Rahmen eines Maßnahmenplanes geeignete Konzepte zu entwickeln und diese umzusetzen. Im Oktober 2017 hat der Landkreis eine Verordnung beschlossen, das FFH-Gebiet „Wald bei Burg Dinklage“ als Naturschutzgebiet „Burgwald Dinklage“ unter Schutz zu stellen, um zum Schutz die FFH (Flora-Fauna-Habitat-)Richtlinie umzusetzen.