Im Finanzausschuss werden Entscheidungen behandelt, welche die Finanzen der Stadt betreffen. Dies sind

  • die Vorbereitung des jährlichen Haushaltsplanes,
  • die mittelfristige Finanzplanung,
  • die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer,
  • die Aufnahme von Krediten,
  • der Schuldenabbau,
  • die Gebührensatzungen sowie
  • die Feststellung von Jahresabschlüssen.

Themen der Wirtschaft stehen dabei in einem engen Zusammenhang. Hierzu zählt insbesondere auch die Wirtschaftsförderung.

Darüber hinaus ist der Finanzausschuss auch für Themen des Marketing und des Tourismus zuständig. Hinzu kommen das Marktwesen und die Unterstützung des Partnerschaftskomitee Dinklage-Epouville. Bei für Handel und Gewerbe relevanten Themen arbeitet die Stadt eng mit der Dinklager Bürgeraktion zusammen.

Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss sind Susanne Witteriede, Matthias Windhaus und Ingo Wessels.


Straßenausbaubeiträge, Stand Januar 2022

Im Dezember 2020 stellte die Dinklager SPD den Antrag, eine Bürgerbefragung zur Abschaffung bzw. weiteren Erhebung von Straßenausbeiträgen durchzuführen. Denn, für uns ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ungerecht, da Gewerbetreibende, Unternehmer und Vermieter diese von der Steuer absetzen können, wohingegen sie für viele Grundstückseigentümer eine große finanzielle Belastung darstellt. Zudem werden Straßen von der Allgemeinheit benutzt und sollten deshalb auch durch diese als Teil der Daseinsfürsorge finanziert werden.

Im Falle einer Abschaffung war immer klar, dass es in Dinklage wegen der angespannten Finanzlage auf eine Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen hinausläuft. Die Frage war nur in welcher Höhe – und genau an dieser Frage entzündete sich der politische Streit.

In den Erläuterungen zur Bürgerbefragung vom 20.8.2021 werden keine konkreten Zahlen genannt. Dort steht lediglich, dass durch den Wegfall der Anliegerbeiträge kommunale Steuern angehoben werden müssen „(z.B. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)“. Die nachfolgende Beispielrechnung schließt mit dem Satz „Unter- und Überschreitungen der genannten Beträge können sich je nach Anzahl der zu sanierenden Straßen und aufgrund der Verteilung auf die unterschiedlichen Steuerarten aber ergeben!“ D: h. im Umkehrschluss, die bis dato vorliegende Straßenausbauplanung ist nicht in Stein gemeißelt und die Höhe der Hebesätze noch nicht abschließend festgelegt.

Erst die seit November 2021 vorliegende Haushaltsplanung 2022 nennt die konkret geplante Anhebung der Hebesätze, die nach unserm Dafürhalten deutlich zu hoch angesetzt wurden.

Es ist richtig, dass sich die CDU 2019 bei den Beratungen über den Haushaltsplan mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, die Realsteuern für 2020 nicht auf den sog. Nivellierungssatz anzuheben und sich somit für die Beibehaltung der aktuellen Hebesätze und damit gegen eine Erhöhung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ausgesprochen hat. Auch mit der Begründung, dass sich die Stadt Dinklage bei den Steuerhebesätzen im Vergleich zu den anderen Kommunen des Landkreises im oberen Drittel befindet. Dann die Kehrtwende!

Denn nun sollen nicht nur die Realsteuerhebesätze auf den Nivellierungssatz angehoben werden, was einem Mehrertrag von € 263.029 entspricht, sondern darüber hinaus die Hebesätze deutlich angehoben werden. D. h. die Grundsteuer A erhöht sich um 19,94% von 336 auf 403%, die Grundsteuer B um 21,37% von 351 auf 426% und die Gewerbesteuer um 3,79% von 343 auf 356%. Dies entspricht inclusive der Anhebung auf den Nivellierungssatz einem Mehrertrag von € 662.066 und damit hat Dinklage mit Abstand die höchsten Steuersätze im Landkreis. Man geht also zukünftig bei der Straßensanierung im Mittel von diesem Finanzbedarf jährlich aus.

Man sollte aber mit Rücksicht auf die finanzielle Belastung der Bürger*innen nicht nach dem Motto „So viel wie möglich, sondern soviel wie nötig“ verfahren, denn dieser Finanzbedarf errechnet sich in dieser Höhe, wenn sich die dem zugrunde liegende Straßenausbauplanung so umsetzen lässt. Diese sieht vor, dass in den nächsten 8 Jahren 22 Straßen erschlossen oder saniert werden. Allein 14 bis 2025! Insgesamt werden durch die Verwaltung über 5 Millionen an reinen Ausbaubeiträgen

für die Anwohner kalkuliert, die es zu kompensieren gilt!

Diese Planung ist völlig unrealistisch und muss dringend überarbeitet werden, denn in den letzten 10 Jahren hat die Stadt Dinklage gerade einmal 7 Straßen saniert. Hinzu kommt, dass bei fast allen Straßen die Oberflächenentwässerung neu geregelt werden muss. Dies bedeutet neben dem Neubau von Regenwasserkanälen auch die Schaffung von entsprechenden Rückhaltemaßnahmen.

Die SPD schlug somit vor, die geplanten Ausbaumaßnahmen um 5 Jahre zu strecken, d. h. der jährliche Finanzbedarf, der zu kompensieren ist, reduziert sich auf gut gerechnet € 450.000. Somit sind die Hebesätze nicht in dem vorgeschlagenen Maße anzuheben und die Bürger*innen werden nicht über Gebühr belastet. Es reicht, auf den neuen Nivellierungssatz bei Grundsteuer A und B 30 Punkte aufzuschlagen. Dies entspricht je nach Grundstücksgröße und Baujahr einer deutlich geringeren jährlichen Mehrbelastung von 20 – 30 € statt von 55 – 80 €. Für Eigenheimbesitzer ein wesentlicher Unterschied. Ziel unser Politik war und ist, die Dinklager Bürger*innen nur in dem Maße zu belasten, wie es für die weitere Straßensanierung nötig ist.


SPD Dinklage beantragt Bürgerbefragung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Straßenbau, Straßenausbau, Reparatur, Renovierung, Anliegerinteressen, Straßenausbaubeiträge,

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist ungerecht, benachteiligt bestimmte, nicht wenige Grundstückseigentümer und kann für Eigentümer zu einer großen finanziellen Belastung werden. Mit den drastisch ansteigenden Baukosten können hier Beträge in Höhe eines Kleinwagens anfallen.

Das „Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“ sieht die Bürgerbeiträge als ungerecht an, da Gewerbetreibende, Unternehmen und Vermieter von Wohnungen diese von der Steuer absetzen könnten. Übrig als „Opfer der Straßenausbaubeiträge“ blieben Arbeiter, Angestellte und Rentner, die in ihren Eigenheimen wohnen.

So ist es auch nicht zu vermitteln, dass Anlieger zum Teil keine (Kreis- und Landesstraßen) bzw. Beiträge in unterschiedlicher Höhe (30 bis 60 % innerorts nach den Kriterien) zu entrichten haben. Im Außenbereich sind in Vergangenheit nur geringe freiwillige bzw. gar keine Beiträge erhoben worden. Die Baumaßnahmen wurden als Unterhaltungsmaßnahmen deklariert.

Kommunen können nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabegesetz (NKAG) zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Straßen-, Geh- und Radwege, Beleuchtungsanlagen u.a.) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, müssen es aber nicht. Eine Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist aus Sicht der SPD ein Auslaufmodell, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Windhaus.

Straßenbau, Straßenausbau, Reparatur, Renovierung, Anliegerinteressen,

Die SPD Dinklage will die Straßenausbaubeiträge abschaffen.

Da die CDU-Mehrheitsfraktion, aber auch das Bürgerforum bisher die Abschaffung der Straßenausbauträge per Ratsbeschluss abgelehnt haben, will die SPD-Fraktion mit einer Bürger- bzw. Einwohnerbefragung die Entscheidung herbeiführen.
Ein entsprechende grundsätzliche Satzung für Bürgerbefragungen wurde auf Antrag der SPD bereits im Jahre 2011 beschlossen. Rechtliche Grundlage bietet aber auch §35 der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG). Nach dieser gesetzlichen Vorgabe dürfen Einwohner ab 14 Jahren abstimmen. Diese Regelung ruft sofort die Gegner der Befragung auf den Plan. Grundsätzlich hat die SPD Vertrauen in die Urteilskraft der Jugendlichen, die im Herbst auch ein Jugendparlament wählen. Außerdem stellen die 297 Jugendlichen im Alter von 14 und 15 nur 2,6% der insgesamt 11040 Wahlberechtigten dar.

Die Sanierung ist wie die Straßenunterhaltung aus Sicht der SPD eine Aufgabe der öffentlichen Hand und sollte auch mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen dabei in einem Zusammenhang.
Wer seine Straßen nicht fortlaufend unterhält, muss eher und umfangreicher sanieren. Grundsätzlich sollte die Stadt somit ihrer Straßenunterhaltungspflicht nachkommen. Wer die Beitragspflicht für die Sanierung abschafft, kommt somit gar nicht in die Gefahr oder auch den Verdacht, die Straßenunterhaltung zu vernachlässigen. Denn eine rechtzeitige laufende Unterhaltungsmaßnahme, jetzt schon aus städtischen Mitteln zu bestreiten (Ergebnishaushalt) beugt einer zurzeit noch beitragspflichtigen Sanierungsmaßnahme (Finanzhaushalt) vor.
Die SPD tritt hier als Anwalt für die Bürgerinnen und Bürger auf. Kosten müssen kritisch hinterfragt und möglichst geringgehalten werden. Ausbaustandards sind kritisch zu überprüfen. Kontinuierliche Erhaltungsmaßnahmen können Sanierungsmaßnahmen deutlich hinauszögern, evtl. sogar ersetzen. Auch Fragen der Wirtschaftlichkeit müssen grundsätzlich beachtet werden.

Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Anlage hingegen müssen nach §§ 127 BauGB seitens der Kommune erhoben werden.

Zu den Zahlen und Fakten:

In den letzten 10 Jahren (2011-2020) hat Stadt Dinklage 491 TSD Euro an Straßenausbaubeiträgen von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Noch nicht abgerechnet sind die Straße Wiesenweg und der erste Bauabschnitt Hinterm Wehrhahn. Diese Straßen sollten auch nicht bis zur endgültigen Entscheidung im Herbst abgerechnet werden, fordert die SPD.

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Zukünftig bis 2025 geplant sind umfangreiche Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Hinterm Wehrhahn (2. BA), Alte Hörst, Höner Markweg über den Riedenweg und Höner Kirchweg, der Breslauer- und Holthausstraße, dem Wiesenweg und der Königsberger Straße bis zur Flieder-, Tulpen, Rosen- sowie Jahn- und Münsterstraße. Hier werden aufgrund des Umfangs und der Baukostensteigerungen erhebliche Ausbaubeiträge von den Anlieger laut Satzung erhoben werden müssen (durchschnittlich 280 TSD per anno in den nächsten sieben bis acht Jahren).

Zur Finanzierung können die ohnehin fälligen Grundsteuern mit einem Straßenausbauaufschlag versehen werden. Zurzeit liegt der Satz bei 351 Punkten. Bei einer Erhöhung um 50 Punkten (15 Prozent) für alle Grundstückseigentümer bedeutet dies eine Mehrbelastung von 50 bis 70 Euro für Durchschnittshäuser jährlich. Die Kosten für den einzelnen fallen somit geringer aus und werden berechenbar. Wer zeitnah die Straßen saniert bekommt, zahlt somit im Nachhinein, wer erst in Zukunft an der Reihe ist, spart für die Sanierung vor der Haustür an. Im Grunde genommen eine gerechte und solidarische Verteilung. Außerdem nutzt jede und jeder nicht nur die Straßen vor dem eigenen Haus, sondern auch andere Straßen in der Stadt.

Mit diesem Vorgehen wäre auch dem Hinweis der Verwaltung Rechnung getragen, bei der Finanzmittelbeschaffung die Aufnahme von Krediten nachrangig (subsidär) zu behandeln. Die Andeutung in der Sitzungsvorlage, die Stadt Dinklage wäre in einer anhaltenden erheblichen defizitären Haushaltslage, kann die SPD im Hinblick auf die Jahresergebnisse der letzten 10 Jahre nicht folgen. Seit 2009 wurden jedes Jahr als ordentliches Jahresergebnis Überschüsse erzielt und der Überschussrücklage zugeführt. Die Schulden sind von 15 Millionen auf 8 Millionen Euro abgebaut worden.

Zukünftig sollten somit zum einen ausreichend Mittel für die Straßenunterhaltung (Ergebnishaushalt) und entsprechende Mittel für investive Straßenbaumaßnahmen anhand der Prioritätenliste (Finanzhaushalt) bereitgestellt werden.


SPD-Antrag erfolgreich: Bürgerbefragung zu Straßenausbaubeiträgen kommt

Kommunen können zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Straßen-, Geh- und Radwege, Beleuchtungsanlagen u.a.) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, müssen es aber nicht zwangsläufig.

Die Sanierung ist wie die Straßenunterhaltung aus Sicht der SPD eine Aufgabe der öffentlichen Hand und sollte auch mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen dabei in einem Zusammenhang.
Wer seine Straßen nicht fortlaufend unterhält, muss eher und umfangreicher sanieren. Grundsätzlich sollte die Stadt somit zuerst ihrer Straßenunterhaltungspflicht nachkommen. Auch die Einstufung der Straßen in die Kategorien Durchgangs-, Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr und Wohnstraßen mit einer Kostenbeteiligung von 30, 40 bzw. 60% bei der Sanierung führt zu Ungerechtigkeiten, Unverständnis und Unmut bei den Anliegern.

Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Anlage hingegen müssen nach §§ 127 BauGB seitens der Kommune erhoben werden.

Die SPD-Fraktion im Dinklager Stadtrat hat beantragt, eine Bürgerbefragung zur Abschaffung bzw. weiteren Erhebung von Straßenausbeiträgen durchzuführen. Eine entsprechende Satzung für eine Bürgerbefragung ist auf Antrag der SPD-Fraktion im Dezember 2011 vom Rat der Stadt Dinklage beschlossen worden. Der Beschluss für die Durchführung ergeht in Form einer gesonderten Durchführungssatzung, in welcher auch Zeit und Ort sowie das nähere Verfahren der Befragung geregelt werden. Diese Befragung wird nach Beschluss des Stadtrates am Tag der Bundestagswahl am 26.09.2021 durchgeführt werden.

Die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen in Dinklage betragen über die Jahre gerechnet durchschnittlich 400 Tausend Euro jährlich. Diese Mittel müssen bei Abschaffung der Beitragspflicht im Haushalt der Stadt Dinklage zusätzlich bereitgestellt werden. 400 TSD Euro entsprechen z.B. etwa 80 Prozentpunkten bei der Grundsteuer. Für das Durchschnittsgrundstück bedeutet das eine Mehrbelastung von 80 bis 100 Euro jährlich.


Haushaltsentwurf für 2021 vom Rat beschlossen

Kassensturz

Der Haushaltsentwurf der Stadt Dinklage schließt bei Einnahmen in Höhe von 21,4 Mill. Euro und Ausgaben in Höhe von 19,8 Mill. Euro mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 1,6 Mill. Euro ab. Für das Corona-Jahr 2020 ein ordentliches Ergebnis.

Das örtliche Aufkommen der Einkommenssteuer in Höhe von 5,9 Mill. Euro bringt mehr Unabhängigkeit von der konjunkturanfälligen Gewerbesteuer, die in Höhe von 5,5 Mill. Euro erwartet wird. Aufgrund der Finanzausgleichsberechnung und der Kreisumlage bleibt die Gewerbesteuer nur zu 20% in der örtlichen Stadtkasse, die Einkommenssteuer zu 100%. Die Finanzzahlungen des Landes belaufen sich auf 1,7 Mill. Euro.

Entlastung gibt es durch geringere Zinszahlungen, die sich durch die aktuellen Zinssätze und den Schuldenabbau begründen. Waren in früheren Jahren schon Zahlungen über 800 TSD Euro fällig, sind es im nächsten Jahr 115 TSD Euro.

Aufgrund der eigenen guten Jahresergebnisse in den letzten Jahren auch infolge der allgemein guten Steuereinnahmen sowie hoher Finanzausgleichzahlungen des Landes unter Federführung der SPD in Verbindung mit sehr niedrigen Zinssätzen für Kommunen am Kapitalmarkt konnte die Stadt Dinklage ihren Schuldenstand von ehemals 15 Millionen Euro in 2009 in diesem Jahr auf 8 Mill. Euro absenken.

Planung der Ausgaben

Aufgrund der geplanten Investitionen im nächsten Jahr wird sich dieser bei einer Kreditermächtigung von 3,3 Millionen Euro und nach Abzug der Tilgung (819 TSD) bis zum Ende des nächsten Jahres auf 10,6 Mill. Euro erhöhen. In Betracht der notwendigen Investitionen ist das vertretbar.

Neben den in 2021 erstmals eingeplanten Investitionen u.a. in den Bereichen Freibad (3,27 Mill. ohne Vorsteuer abzgl. 1,58 Mill. eventueller Fördermittel), Digitalpaket (Nettodefizit 510 TSD) Erwerb von Ökopunkten (267 TSD), Zuschuss an den OOWV (300 TSD) müssen Maßnahmen nachfinanziert werden, die schon in vorherigen Haushalten eingeplant waren: Bauhof (1,07 Mill. Nachfinanzierung bei Gesamtkosten von 2,55 Mill.), Kindergarten (2,4 Mill. in 2020 und 1 Mill. in 2021 abzgl. 518 TSD Fördermittel), Sporthalle Kardinal-von-Galen (1,3 Mill. in 2020 und 300 TSD in 2021).

Praxis der Ausgabenpolitik

Das grundsätzliche Phänomen, dass Haushaltsansätze eingestellt werden, die Maßnahmen aber nicht umgesetzt, sondern aufgehoben oder aufgeschoben werden, ist und war besonders in dieser ablaufenden Legislaturperiode zu beobachten. Rathausneubau bzw. Rathaussanierung sind nur ein Beispiel.

Liquide Mittel in Höhe von 10 Mill. Euro sind zwar gut, zeigen aber auch den Investitionsstau der Stadt auf. Die Liste der nicht umgesetzten Maßnahmen ist deutlich länger als die der umgesetzten. Eine Erfolgsbilanz für eine Mehrheitsfraktion, darauf legt sie ja immer besonders Wert, sieht anders aus und steht im krassen Widerspruch zu den Verlautbarungen in ihrem Parteiorgan Klartext.

Neben Straßen und Baugebiete, die zum Teil durch die Anlieger finanziert werden, der Sanierung der Grundschule Kardinal-von-Galen, welche die SPD vor Jahren mit einem Antrag angestoßen hat, und dem Kreisel an der Schulstraße sind in dieser Legislaturperiode kaum größere Maßnahmen umgesetzt worden. Der Kindergarten St. Franziskus wurde von der Kirche finanziert.

Im Klartext findet der Leser auf der Titelseite auch das Bild eines Bauhofes für 2,6 Mill. Euro, die CDU-Fraktion will aber nur 2,2 Mill. zur Verfügung stellen. Dieser Widerspruch kann nicht aufgelöst werden und deshalb stehen jetzt, wie von der SPD gefordert, die notwendigen 2,55 Mill. für einen funktionierenden Bauhof im Haushalt. Die SPD lässt weder Fahrzeuge noch die Mitarbeiter im Regen stehen.

Wenn den Unkenrufen aus der Mehrheitsfraktion Glauben geschenkt werden kann, wird auch das Schicksal des Freibades einen ähnlichen Verlauf nehmen. Ohne Fördermittel, die keineswegs gesichert sind, wird die Sanierung des Freibades so nicht erfolgen. Aber ein Bild, wie es hätte sein können, kann ja schon mal veröffentlicht werden. Die SPD steht zu den Entwürfen und Planungen für das Freibad und will sie auch umsetzen, notfalls auch ohne Fördermittel. Eine Sparvariante a‘ la Bauhof kommt nicht in Frage.

Die SPD befürwortet auch weiterhin die Übertragung zum Teil kommunaler Aufgaben an Dritte, auch weil diese von den städtischen Partnern effektiver und zum Teil auch günstiger erledigt werden. Diese Zuschüsse sind nach Ansicht der SPD gut angelegt und fördern das freiwillige ehrenamtliche Engagement. Insgesamt wendet die Stadt Dinklage finanzielle Mittel in Höhe von 500 TSD Euro für Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände auf. Dazu zählen die Zuschüsse an den Verein Pro-Jugend, dem TVD, der Bücherei, den Kirchen, dem Heimatverein, dem Bürger- und Kulturring, der Musikschule, dem Bildungswerk, der Bürgeraktion, der DLRG u.a.

Für den Betrieb der Kinderkrippen und -gärten werden an die Kirche bzw. das St. Anna Stift ca. 2,16 Mill. Euro überwiesen. Abzüglich der Zuwendungen durch den Landkreis verbleibt ein Defizit von 1,3 Mill. Euro. Begrüßenswert ist, dass der Landkreis neben der Absenkung der Kreisumlage auch die finanzielle Beteiligung an den Kindertagesstätten um ca. 250 TSD Euro erhöht hat.

Im Bereich der Straßenausbaubeiträge befürwortet die SPD-Fraktion die Abschaffung der Beitragspflicht. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Stadt ihre Straßen in Schuss hält. Um ihrer Straßenunterhaltungspflicht nachkommen zu können, ist der pauschale Haushaltsansatz auf 150 TSD Euro festgesetzt, wie von der SPD schon im letzten Jahr beantragt und vom Stadtrat beschlossen

Auch die von der SPD beantragte und jetzt in Umsetzung befindliche Verkehrsentwicklungsplanung wird die gesamte verkehrliche Entwicklung verbessern. Aus diesem Grunde beantragte die SPD-Fraktion im letzten Jahr die Mitgliedschaft der Stadt Dinklage in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK Niedersachsen). Hier steht ein Netzwerk zur Verfügung, welches Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Radverkehr leistet und neue Impulse für den Radverkehr setzt. Gleiches gilt auch für Maßnahmen des Klimaschutzes. Daher ist es richtig, hier jeweils 50 TSD Euro für die Umsetzung im Ergebnishaushalt bereitzustellen.

Unterm Strich

Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf hat die Verwaltung das notwendige Rüstzeug und ist handlungsfähig. Wie in jedem Jahr müssen Punkte im Interesse der Bürgerinnen nachjustiert und Scherpunkte gesetzt werden. Dafür ist die SPD-Fraktion da und bereit. So wurden jetzt zwei SPD-Anträge zur Verkehrsentwicklungsplanung und zur Bürgerbefragung hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge vom Rat beschlossen.


SPD Dinklage will Straßenausbaubeiträge abschaffen

Kommunen können zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Straßen-, Geh- und Radwege, Beleuchtungsanlagen u.a.) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, müssen es aber nicht. Eine Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist ein Auslaufmodell, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Windhaus.

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Die Sanierung ist wie die Straßenunterhaltung aus Sicht der SPD eine Aufgabe der öffentlichen Hand und sollte auch mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen dabei in einem Zusammenhang.
Wer seine Straßen nicht fortlaufend unterhält, muss eher und umfangreicher sanieren. Grundsätzlich sollte die Stadt ihrer Straßenunterhaltungspflicht somit nachkommen. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Anlage hingegen müssen nach §§ 127 BauGB seitens der Kommune erhoben werden.

Die SPD-Fraktion im Dinklager Stadtrat spricht sich für eine Abschaffung der Straßenausbeiträge aus. Der Übergang zur Finanzierung durch öffentliche Mittel ohne Anliegerbeiträge soll aus Sicht der SPD schrittweise vollzogen werden.

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Die neue, jetzt vom Stadtrat beschlossene Satzung berücksichtigt die Änderungen des Nds- Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 24.10.2019 sowie zwischenzeitlich ergangene Rechtssprechungen und gibt somit Rechtssicherheit, beinhaltet aber auch die Absenkung der Beiträge für Anliegerstraßen von 75% auf 60%, aus Sicht der SPD-Fraktion ein erster notwendiger und richtiger Schritt in Richtung Abschaffung.

Darüber hinaus begrüßt die SPD die ergänzenden Bestimmungen, Eckgrundstückeigentümer zu entlasten und zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall zuzulassen, dass der Beitrag in Form einer Rente gezahlt wird.

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Auch die konsequente Einstufung der Straßen wird zu einer Entlastung führen. Durchgangstraßen und Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr werden mit einer Kostenbeteiligung von 30 bzw. 40 % abgerechnet.
Hierfür werde nach Beendigung der Baumaßnahme entsprechende Verkehrszählungen durchgeführt werden, um den Anteil des Fremd- und Anliegerverkehrs nach den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen zu bestimmen

Die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen in Dinklage betragen über die Jahre gerechnet durchschnittlich 400 bis 450 Tausend Euro jährlich. Diese Mittel müssen bei Abschaffung der Beitragspflicht im Haushalt der Stadt Dinklage zusätzlich bereitgestellt werden. 400 TSD Euro entsprechen etwa 80 Prozentpunkten bei der Grundsteuer.
Zur Zeit liegt der Satz bei 351 Punkten. Das wäre eine Erhöhung von 20 Prozent für alle Grundstückseigentümer. Für das Durchschnittsgrundstück eine Mehrbelastung von 80 bis 100 Euro jährlich.

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Wollen die Bürgerinnen und Bürger das und wie kommen wir zum Ziel?

Die SPD-Fraktion hat beantragt, die Straßenausbaubeitragssatzung bis zum 31.12.2022 zu befristen und eine Bürgerbefragung zur Abschaffung bzw. weiteren Erhebung von Straßenausbeiträgen durchzuführen. Eine entsprechende Satzung für eine Bürgerbefragung ist auf Antrag der SPD-Fraktion im Dezember 2011 vom Rat der Stadt Dinklage beschlossen worden.

Diesen Antrag hat die CDU-Mehrheitsfraktion jetzt nochmal abgelehnt, aber für die Zukunft grundsätzlich Zustimmung signalisiert.


SPD Dinklage für Solidarität mit dem lokalen Einzelhandel

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Hilfe für örtliche Wirtschaft sehr wichtig

Die SPD-Fraktion im Dinklager Stadtrat unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, die Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie die Dienstleistern vor Ort zu unterstützen. Sie mussten aufgrund der Covid-19 bedingten Krise ihre Arbeit durch Allgemeinverfügungen komplett bzw. teilweise einstellen.
Wir wollen diesen Betrieben helfen und Schließungen möglichst verhindern. Hierbei sind alle Dinklagerinnen und Dinklager gefragt. Einzelhandel, Kunden und Stadt sitzen hier in einem Boot.

Vorliegender Antrag zu undifferenziert

Der Antrag der CDU, Gutscheine in Höhe von 50 TSD Euro zu erwerben und zu verteilen, ist sicherlich gut gemeint, sollte aber auch nach SPD-Ansicht auch vernünftig umgesetzt werden.
Der zum Teil aus Holdorf kopierte Antrag ist noch nicht zu Ende gedacht. So bedarf es weiterer klarer Regelungen und Kriterien, die jetzt schnell und unbürokratisch von der Verwaltung in Absprache mit der Politik entwickelt werden sollen.
Aus diesen Gründen spricht sich die SPD-Fraktion mehrheitlich dafür aus, den vorliegenden Antrag möglichst schnell in den politischen Gremien zu beraten.
Den Anfang hätte man in der Ratssitzung am 06. April machen können, doch da haben das Bürgerforum und die grüne Abgeordnete die notwendige Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag und somit zu einer Beratung verweigert. Aus Sicht der SPD war dieser Beratungsbedarf gegeben.

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Unterschiedlicher Bedarf

Der Erwerb und die Verteilung von Gutscheinen durch die Stadt können zur Umsatzstütze beitragen. Dabei hätte diese Aktion auch Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger, vor Ort einzukaufen.
Grundsätzlich sind die Betriebe und Dienstleister unterschiedlich von der Krise betroffen.
Aber auch die finanziellen Voraussetzungen der Haushalte, besonders die von Familien mit Kindern, sind auch bedingt durch die Folgen der Krise wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit, Gehaltseinbußen u.a. sehr unterschiedlich.
Nach dem CDU-Vorschlag (2500 Gutscheine zu je 20 €) erhält jeder zweite Haushalt einen Gutschein. Spätestens hier stellt sich die Frage nach den Verteilkriterien.
Für die SPD ist es sinnvoll, bei der Verteilung der Gutscheine (Anzahl und Höhe des Betrages) auch die Bedürftigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Richtig entscheiden

Die SPD-Fraktion empfiehlt, dass die Verwaltung ein Umsetzungskonzept entsprechend der Antragsidee erarbeitet. Die abschließende Beratung und der Beschuss zur Umsetzung soll an den Verwaltungsausschuss verwiesen werden.


Haushalt 2020 beschlossen

Finanzsituation

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Aufgrund der in den letzten Jahren allgemein guten Steuereinnahmen in Folge der konjunkturellen und wirtschaftlichen Lage in Verbindung mit sehr niedrigen Zinssätzen für Kommunen am Kapitalmarkt sowie eigener Ausgabendisziplin konnte die Stadt Dinklage ihren Schuldenstand von ehemals 15 Millionen Euro in 2009 in diesem Jahr auf 8,5 Mill. Euro drücken.
Wegen der in 2020 geplanten Investitionen u.a. in den Bereichen Kindergärten, Sporthalle Kardinal-von-Galen, Bauhof sowie dem Straßenausbau soll der Schuldenstand wieder um 900 TSD Euro erhöht werden.
Ferner ist die Rathaussanierung nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Auch die Sanierung des Freibades steht in den nächsten Jahren an.
Das erhöhte örtliche Aufkommen der Einkommenssteuer in Höhe von 5,9 Mill. Euro bringt mehr Unabhängigkeit von der konjunkturanfälligen Gewerbesteuer, die in gleicher Höhe von 5,98 Mill. Euro erwartet wird.
Aufgrund der Finanzausgleichsberechnung und der Kreisumlage bleibt die Gewerbesteuer nur zu 20% in der örtlichen Stadtkasse, die Einkommenssteuer dagegen zu 100%.
Entlastung gibt es durch geringere Zinszahlungen, die sich durch die aktuellen Zinssätze und den Schuldenabbau begründen. Waren in früheren Jahren schon Zahlungen über 800 TSD Euro fällig, sind es im nächsten Jahr 125 TSD Euro.
Die SPD fordert weiterhin die Ausgabenseite im Blick zu behalten, um gegenüber Einbußen auf der Einnahmenseite gewappnet zu sein.
Daher befürwortet die SPD auch weiterhin die Übertragung zum Teil kommunaler Aufgaben an Dritte, auch weil diese von den städtischen Partnern effektiver und zum Teil auch günstiger erledigt werden.
Diese Zuschüsse sind nach Ansicht der SPD gut angelegt und fördern das freiwillige ehrenamtliche Engagement.
Insgesamt wendet die Stadt Dinklage finanzielle Mittel über 500 TSD Euro für Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände auf. Dazu zählen die Zuschüsse an den Verein Pro-Jugend, den TVD, die Bücherei, die Kirchen, den Heimatverein, den Bürger- und Kulturring, die Musikschule, das Bildungswerk, die Bürgeraktion u.a.
Für den Betrieb der Kinderkrippen und -gärten werden an die Kirche/St. Anna Stift ca. 2,1 Mill. Euro überwiesen. Abzüglich der Zuwendungen durch den Landkreis verbleibt ein Defizit von 1,5 Mill. Euro.

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Notwendige Investitionen

Im Bereich der Investitionen befürwortet die SPD-Fraktion die Absenkung der Straßenausbaubeiträge von 75 auf 60 Prozent für Anliegerstraßen im Haushalt 2020 als ersten Schritt in Richtung der SPD-Forderung nach Abschaffung der Beitragspflicht. Zurzeit lehnen CDU und Bürgerforum dieses noch ab.
Im Weiteren fordert die SPD eine konsequente Einstufung der Straßen. Durchgangstraßen und Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr werden mit einer Kostenbeteiligung von 30 bzw. 40% abgerechnet. In Zukunft sollen darüber hinaus laut Vorgaben der SPD-geführten Landesregierung die Stundung der Beiträge erleichtert, Zinsen gesenkt und die Benachteiligung von Eckgrundstücken ausgeglichen werden.
Auch müssen die Kommunen nachweisen, dass sie die Straßen in den vergangenen 25 Jahren ordnungsgemäß in Schuss gehalten haben.
Daher sollte die Stadt regelmäßig ihrer Straßenunterhaltungspflicht nachkommen.
Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Straßen mit Mängeln hat die SPD-Fraktion beantragt, den pauschalen Haushaltsansatz von 115 auf 150 TSD Euro zu erhöhen.

Steuererhebungen

Aufgrund der von der SPD beabsichtigten schrittweisen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, des Neubaus eines Kindergartens sowie der geplanten Freibadsanierung unterstützt die SPD den Vorschlag der Verwaltung, die Steuersätze auf den Nivellierungssatz des Landes anzuheben.
Diese zusätzlichen Einnahmen bleiben bis zum Nivellierungsansatz zu 100% im Stadthaushalt, weil das Land grundsätzlich voraussetzt, dass diese Einnahmen erhoben werden.
Den Vorschlag der CDU, nur die die Abgaben für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen sowie für Hausbesitzer und Mieter über die Grundsteuer A und B, aber die Gewerbesteuer nicht zu erhöhen, lehnt die SPD konsequent ab.
Hier ist solidarisches Handeln aller gefragt und keine Lobbypolitik zugunsten einiger. Auch Gewerbetreibende benötigen gute Straßen und Wege sowie eine gute Infrastruktur.
Außerdem werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer vollständig entlastet.
Für Kapitalgesellschaften bedeutet die Anpassung auf Nivellierungssatz eine Mehrbelastung von 1,75 Prozent.
Für das sogenannte Durchschnittshaus bedeutet die Anpassung der Grundsteuer B eine Mehrbelastung von 12 bis 15 Euro jährlich.

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Verkehrsentwicklung und fahrradfreundliche Stadt

Die im letzten Jahr von der SPD beantragte und jetzt in Umsetzung befindliche Verkehrsentwicklungsplanung wird die gesamte verkehrliche Entwicklung verbessern. Erste Erfolge zeigen bei der Gestaltung des Kreuzungsbereiches Kösters Gang/Schulstraße sowie bei der Überplanung der Zuwegung zur Grundschule Kardinal-von-Galen.
Ziel einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsentwicklung ist der auch der Erhalt der Attraktivität der Innenstadt. Dazu zählt auch eine kommunale Förderung des Fahrradverkehrs.
Aus diesem Grunde hat die SPD-Fraktion die Mitgliedschaft der Stadt Dinklage in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK Niedersachsen) beantragt. Hier steht ein Netzwerk zur Verfügung, welches Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Radverkehr leistet und neue Impulse für den Radverkehr setzt.
Mit der Mitgliedschaft beginnt das Hinwirken auf die Zertifizierung „Fahrradfreundliche Kommune“, welche als Qualitätsmerkmal eine Außenwirkung im Bereich Tourismus erzielen würde. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Stadt Dinklage beträgt 800 Euro. Diese Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.

Thema RATHAUS

Im Fall der Rathausaußenstelle hätte die SPD-Fraktion zustimmt, Mittel in Aussicht zu stellen, sähe dieses aber nicht als Startschuss für die Baumaßnahme.
Die SPD fordert aus städtebaulicher Sicht ein Quartierskonzept für die Rombergstraße und will keinen Schnellschuss bzw. Alleingang. Der Ankauf und die Sanierung des Gebäudes an der Rombergstraße wird 4 bis 4,5 Millionen Euro kosten.
Da muss auch die städtebauliche Komponente des gesamten Umfeldes berücksichtigt werden. Hier gilt es, überlegt und nicht übereilt zu handeln. Auch eine ausreichende Größe und Funktionalität des Gebäudes bezogen auf mehrere Jahre muss für Verwaltung und Rat gegeben sein. Dazu hört neben einer Barrierefreiheit auch ein ausreichend großer Ratssaal, welcher auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann.
Laut Verwaltung ist nunmehr eine europaweite Ausschreibung erforderlich, so dass der Investitionsansatz in Höhe von 1,25 Mill. Euro in diesem Jahr nicht mehr eingeplant werden muss. Für die Planung sollen jetzt 30 TSD Euro im Ergebnishaushalt eingeplant werden.

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Anmerkungen zum Haushalt und einer möglichen Steueranpassung:

Zur Finanzierung ihres laufenden Aufwands und ihrer Investitionstätigkeit stehen den Kommunen im Wesentlichen fünf Finanzierungsquellen zur Verfügung:

  1. Steuern,
  2. Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich,
  3. Gebühren und Beiträge (spezielle Entgelte),
  4. Erwerbseinkünfte und andere laufende Erträge und
  5. Kreditaufnahmen.

Die vier ersten Kategorien sind laufende Mittel. Sie werden im doppischen System im Ergebnis- und im Finanzhaushalt erfasst. Die Kreditaufnahme findet ihren Niederschlag hingegen lediglich im doppischen Finanzhaushalt.Für die Inanspruchnahme der einzelnen Finanzierungsquellen gibt es im Haushaltsrecht eine sogenannte Rangfolge der Finanzierungsmittel.
Demnach sind zunächst die sonstigen Erträge (d.h. Erwerbseinkünfte und andere laufende Erträge sowie die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich) auszuschöpfen.
An zweiter Stelle nennt das Haushaltsrecht die speziellen Entgelte, erst danach folgen die Steuern.
Die Kreditaufnahme schließlich ist gegenüber allen anderen Finanzierungsmitteln nachrangig.


Stellungnahme der SPD zum Haushaltsentwurf 2019

Aufgrund der in den letzten Jahren allgemein guten Steuereinnahmen in Folge der konjunkturellen und wirtschaftlichen Lage in Verbindung mit sehr niedrigen Zinssätzen für Kommunen am Kapitalmarkt sowie der Rückflüsse von der stadteigenen Bau- und Grund- stücksgesellschaft – im Jahr 2008 wurden der stadt- eigenen Gesellschaft BGE 3,5 Mill. € als Darlehn und 2,5 Mill. € als Kapitaleinlage zur Verfügung gestellt – kann die Stadt Dinklage ihren Schuldenstand von ehemals 15 Millionen Euro in 2009 laut Haushaltsplan im nächsten Jahr unter 10 Millionen Euro drücken.

Ein erstes Etappenziel ist erreicht, mehr aber noch nicht, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Windhaus. Unser Dank gilt insbesondere den für die gute Steuerquote verantwortlichen Unternehmen mit ihren Belegschaften vor Ort. Wir sollten aber nicht in Euphorie verfallen und weiterhin diszipliniert im Interesse der Bevölkerung haushalten, so die SPD.

Das erhöhte örtliche Aufkommen der Einkommenssteuer in Höhe von 5,7 Mill. Euro bringt mehr Unabhängigkeit von der konjunkturanfälligen Gewerbesteuer, die in Höhe von 5,4 Mill. Euro erwartet wird. Aufgrund der Finanzausgleichsberechnung und der Kreisumlage bleibt die Gewerbesteuer nur zu 20% in der örtlichen Stadtkasse bleibt, hebt Matthias Windhaus (SPD) die Bedeutung der einwohnerbezogenen Einkommenssteuer hervor. Die SPD fordert weiterhin die Ausgabenseite im Blick zu behalten, um gegenüber Einbußen auf der Einnahmenseite gewappnet zu sein. Daher befürwortet die SPD auch weiterhin die Übertragung zum Teil kommunaler Aufgaben an Dritte, auch weil diese von den städtischen Partnern effektiver und zum Teil auch günstiger erledigt werden. Diese Zuschüsse sind nach Ansicht der SPD gut angelegt und fördern das freiwillige ehrenamtliche Engagement.

Personalkosten in Höhe von 3,68 Mill. Euro stellen auf der Ausgabenseite die größte Position dar. Die SPD hat den Bürgermeister dahingehend unterstützt, die Verwaltung zu einem modernen und bürgernahen Dienstleister um- bzw. auszubauen. Entsprechende Stellen und Strukturen sind geschaffen und Personal eingestellt worden, um auch dem Anstieg der Aufgabenbelastung gerecht zu werden. Weitere grundlegende Voraussetzungen effektiver Verwaltungsarbeit sind aus Sicht der SPD durch klare Arbeits- und Informationsstrukturen, Kooperation und Digitalisierung zu erzielen. Die in diesem Jahr auf jahrelange Initiative der SPD geschaffene Stelle des Klimaschutzmanagers soll im Rahmen der Bauleitplanung u.a. auch dazu beitragen, die Attraktivität älterer Wohngebiete unter Sanierungsaspekten zu steigern.

Die städtebauliche Weiterentwicklung erfordert ein abgestimmtes Verkehrs- und Parkraumkonzept, um so Voraussetzungen und günstige Rahmenbedingungen für eine attraktive Innenstadt weiterhin zu gewährleisten, sagt der stellv. Fraktionsvorsitzende Daniel Graschtat (SPD). Die Kürzung der Mittel auf 10 Tausend Euro durch die Mehrheitsfraktion verhindert die Entwicklung eines verkehrsmittelübergreifendes Konzeptes für eine verträgliche Mobilitätsentwicklung. Ziel ist es, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten, positive Entwicklungen zu fördern und neue Ideen zu entwickeln. An diesem Prozess können und sollen sich auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Die SPD-Fraktion beantragt daher die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 50 Tausend Euro, wie von der Verwaltung in den Eckdaten vorgeschlagen. Dieses ist aus Sicht der SPD-Fraktion zukunftsorientiert und im Interesse der Öffentlichkeit.

Gleiches gilt auch für die Unterhaltung und Instandsetzung der Gemeindesstraßen. Die Stadt sollte hier ihrer Straßenunterhaltungspflicht nachkommen und den Bürgerinnen und Bürgern signalisieren, dass gute Straßen auch dann wichtig sind, wenn die Kosten dafür bei der Stadt liegen. Die Ansätze der letzten Jahre reichen offensichtlich nicht aus, die Schäden zu beheben, sagt die SPD im Hinblick auf den Zustand einiger Straßen. Den Ansatz hierfür will die SPD um 20 TSD Euro erhöhen.