Heimatverein
Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag des Heimatvereins „Herrlichkeit Dinklage“ auf Gewährung eines monatlichen Zuschusses in Höhe von 590 Euro für die Anmietung von Räumlichkeiten an der Holthausstraße aufgrund des Umzugs des Stadtarchives und der vom Heimatverein betreuten „Sammlung Bernd Tepe“. Die Räumlichkeiten an anderer Stelle müssen aufgegeben werden. Der Standort an der Holthausstraße in den ehemaligen Geschäftsräumen der Firma Kohorst Reisen sind aus Sicht der SPD gut geeignet.
Kindergarten St. Catharina
Endlich soll jetzt zeitnah am Kindergarten St. Catharina ein notwendiger Personal- und Pausenraum für die Mitarbeiterinnen angebaut werden. Dazu soll/muss eine Machbarkeitsstudie für die Herrichtung in Auftrag gegeben werden. Eine Containerlösung wurde seitens der Politik abgelehnt.
Skateranlage
Die Skateranlage in Dinklage steht nicht vor dem Aus, sondern wird, wie von der SPD immer gefordert, weiter in Betrieb bleiben. Das Gelände wird nun im hinteren Bereich zur Obstwiese und zum Graben hin eingezäunt, nach vorne hin zum Eingang aber offen bleiben. Für die SPD notwendig ist die Klärung der Zuständigkeit der Betriebsführung für die Skateranlage. Wenn nicht der Verein „Pro Jugend“ zuständig sein kann, dann muss die Stadt diese Verantwortung übernehmen. Zwischen Jugendtreff und Grundschule Kardinal-von-Galen soll eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche geschaffen werden, die auch als Wartefläche für den Bus genutzt werden kann.
Ratssitzungen: präsent, online, hybrid oder gar nicht?
Die SPD-Fraktion hält Präsenzsitzungen für die bessere Lösung als Sitzungen im Rahmen einer Videokonferenz, um einzelne Tageordnungspunkte sachgerecht zu behandeln.
Hinzu kommt, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeiten bei Videokonferenzen stark eingeschränkt bzw. sogar ausgeschlossen ist und somit dem Öffentlichkeitsgebot widerspricht.
Besonders die Beratung eines millionenschweren Haushaltes mit einem Investitionsprogramm, welches für mehrere Jahre beschlossen wird, kann aus Sicht der SPD nicht in einer nichtöffentlichen Online-Sitzung des Rates sachgerecht erfolgen. Ein im Anschluss veröffentlichtes Protokoll heilt diesen Missstand nicht.
Als Folge der Corona-Pandemie werden immer mehr Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen, oft in vorgeschalteten Sitzungen der Mehrheitsfraktion, zum Teil in Absprache mit der Verwaltung. Das widerspricht unserem demokratischen Anspruch eines kommunalpolitischen Diskurses bei Entscheidungen.
Das geht so nicht, sagt die SPD.
Leider ist die Entscheidung im Vorfeld der letzten Ratssitzung, diese digital als reine Videokonferenz durchzuführen, vom Bürgermeister und Ratsvorsitzenden ohne Absprache mit den anderen Fraktionen erfolgt. So konnten Bedenken nicht geäußert werden.
Bürgermeister Bittner hat aber die Kritik der SPD-Fraktion aufgenommen und noch die Durchführung einer sogenannten Hybridsitzung in die Wege geleitet. So konnte die Ratssitzung unter Einhaltung der mit dem Gesundheitsamt abgesprochenen Hygienemaßnahmen in Präsenz stattfinden, alle Ratsmitglieder hatten aber die Möglichkeit, online von Zuhause aus teilzunehmen. Diese Form einer Sitzung ist für die SPD-Fraktion geeignet. Diskussion, Öffentlichkeitsbeteiligung und gewünschter Schutz sind so gewährleistet.
Die CDU und der Ratsvorsitzende leugnen bis heute diese intern getroffene Absprache, diskreditieren im Gegenteil öffentlich in Pressemitteilungen jene Ratsmitglieder, die die Notwendigkeit einer Präsenzsitzung sehen. Dieser öffentlich ausgetragene kindische Streit zwischen Akteuren der CDU und des Bürgerforums wird der Bedeutung der Thematik und der Situation nicht gerecht.
Schwerer wiegt hier aus Sicht der SPD die Tatsache, dass bewusst seitens Einzelner die Unwahrheit gegenüber Ratskollegen und der Öffentlichkeit geäußert wurde.
Rechtliche Grundlagen:
Der § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ermöglicht Sonderregelungen für epidemische Lagen, fordert diese aber nicht rigoros ein. So kann der Bürgermeister im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden anordnen, dass alle oder einzelne Abgeordnete per Videokonferenztechnik an der Sitzung der Vertretung teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist. Er muss es aber nicht. Die niedersächsische Landesregierung ist sich der Bedeutung der Kommunalparlamente bewusst und hat nicht ohne Grund in §2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgeschrieben, dass die Kontaktbeschränkungen nicht für kommunale Vertretungen, deren Gremien, Fraktionen und Gruppen gelten.
Bebauungspläne auf den Weg gebracht
Die Änderung einiger Bebauungspläne sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tierhaltung Bünner Wohld“ und eines B-Planes „Östlich Dinklager Ring“ waren Tagesordnungspunkte der letzten Ratssitzung.
Durch die Aufnahme textlicher Festsetzungen zu Gebäudegrößen und –höhen sowie zur Anzahl von Wohneinheiten werden diese Pläne den politischen Vorgaben anpasst, die auf Bestreben der SPD-Fraktion eine nachbarschaftsverträgliche Nachverdichtung ermöglichen sollen.
Aus diesen Gründen wird der B-Plan „Hinterm Sportplatz“ angepasst, für die Bebauungspläne Holtbrüggen II und Holtesch I (Bereich Steinfelder Straße) werden die Änderungen auf den Weg gebracht.
Eine Stallanlage für Geflügel an der Straße „Bünner Wohld“ wird auf Bodenhaltung mit Volierensystem geändert. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Junghennenaufzuchtplätze. Parallel wird verbindlich festgelegt, dass im direkt angrenzenden Schweinemaststall sowie im Geflügelstall an der Quakenbrücker Straße keinerlei Tierhaltung mehr stattfindet.
Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des B-Planes im Bereich „Östlich Dinklager Ring“ beschäftigt die Politik, die Verwaltung und das Unternehmen seit 2016. Hier geht es um die Ansiedelung der Firma Thees an der Umgehungsstraße.
Stellungnahme der SPD-Fraktion:
Gewerbeentwicklung am Dinklager Ring geplant
An der Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung im Bereich „Östlich Dinklager Ring“ waren am Dialog und an der Vorplanung neben Verwaltung, Politik und Unternehmen auch die Naturschutzverbände vor Ort sowie die untere Naturschutzbehörde beteiligt.
Gemeinsames Ziel aller Beteiligten (u.a. dem damaligen Kreis-Nabu-Vorsitzenden Ulrich Heitmann aus Dinklage) bestand darin, die Gewerbeansiedlung an dieser Stelle zu ermöglichen. Hier liegt ein von NABU-Vertretern gefertigtes Schriftstück aus dem Jahr 2016 vor.
Überplant werden sollte sogar die 6000 m² große Waldfläche bei gleichzeitiger Kompensation an anderer Stelle, welche jetzt nicht mehr Gegenstand der Beratung war. Noch zum Ende des Jahres 2019 bestand Einvernehmen aller Akteure darin, dass Vorhaben ohne den in die öffentliche Diskussion geratenen 6000 m² Wald umzusetzen. Darauf hat sich das Unternehmen verlassen. Nachdem jetzt der Investor das Grundstück gekauft hat, kann man sich nicht hinstellen und lapidar behaupten „Da haben wir wohl einen Fehler gemacht“ (Zitat des BfD und Pro Natura-Vorsitzenden Heitmann in der OV). Dieser „Fehler“ kostet den Investor einige hunderttausende Euro und langfristig noch mehr.
Auf Wunsch des Bauherrn wurde zum zweiten Mal die Änderung des F-Plans sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes 103 im Bereich: Östlich Dinklager Ring öffentlich ausgelegt, nachdem diese schon im Juni 2019 als Satzung beschlossen wurden. Eine Änderung des F-Planes mit Herausnahme des Waldes erfolgte im Dezember 2019. In diesem Vorgang sieht der Unternehmer einen Formfehler.
Zu den o.g. Verfahren hat mit Ausnahme einer Privatperson im Jahre 2019 kein Naturschutzverband eine Stellungnahme abgegeben. Nunmehr liegen Stellungsnahmen der Verbände Pro Natura und Nabu vor. Außerdem hat die Fraktion Bürgerforum Dinklage eine bis auf zwei Sätze gleichlautende Stellungnahme wie Pro Natura abgegeben. Scheinbar wurde beim Kopieren nur vergessen, in der Stellungnahme das Wort „Pro Natura Landkreis Vechta e.V.“ durch das Wort „Bürgerforum Dinklage“ zu ersetzen. Im Grunde genommen handelt es sich um ein und dieselbe Stellungnahme.
Zwischenzeitlich sammelt das Bürgerforum Dinklage, eine Interessensvertretung im Dinklager Stadtrat, deutschlandweit im Rahmen einer Online-Petition Stimmen gegen die Ansiedlung dieser Dinklager Firma an dieser Stelle. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es eine Verpflichtung der politischen Akteure vor Ort, einen Kompromiss zwischen berechtigten Umweltbelangen, Schaffung neuer Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Interessen zu finden.
Die Stellungnahme des NABUs ist fachlich und sachlich konsequent verfasst. Es wird darauf verwiesen, dass alternative Flächen mit weit weniger Konfliktpotential zur Verfügung ständen. Im Weiteren wird vor einer möglichen Bebauung die Herstellung eines funktional wirksamen Biotopverbundes (Burgwald – Hopener Mühlenbach – Erlenbruchwald – Bockhorster Moor) sowie ein hydrologisches Gutachten eingefordert. Die FFH-Managementpläne zum Dinklager Burgwald sollen abgewartet werden. (FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden.) Grundsätzlich wird auf die Grundwasser- und Oberflächenwassersituation in Bezug auf das FFH-Gebiet, den Burgwald und die Biotope verwiesen.
Die Verwaltung verweist laut eines mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmtes Untersuchungsprogramm in diesem Zusammenhang auf die fehlenden Wechselbeziehungen zu den umgebenen Flächen hin und auf die nicht vorliegende Grundwasserbeeinflussung des Burgwaldes und des Feuchtbereiches. Hier liegen Untersuchungen des Ingenieurgeologen Dr. Lübbe zur überregionalen Grundwasserfließrichtung und -strömung vor.
Negative Auswirkungen sollen durch kontinuierliches Grundwassermonitoring dauerhaft ausgeschlossen werden. Die Biotopvernetzung bleibt durch die Heckenstruktur erhalten und wird durch die geplante Saumstruktur aufgewertet.
Im Weiteren wird seitens des NABUs auf die Isolierung des Burgwaldes (Verinselung) sowie auf Stickstoffimmissionen kritisch hingewiesen sowie die fehlerhafte Biotypenkartierung angemerkt.
Die Stellungnahme des Vereins Pro Natura/BFD ist wesentlich unstrukturierter. Viele Punkte werden angemerkt, vermutet, behauptet und unterstellt. Oft kommt es zu Wiederholungen. Nachweise und Belege fehlen. In der Regel verweist die Verwaltung in ihrer Abwägung auf die Ausführungen des Ingenieurgeologen Dr. Lübbe zur überregionalen Grundwasserfließrichtung und -strömung sowie auf die Untersuchungen in Abstimmung mit der UNB (s.o.).
Pro Natura/BFD fordern für das geplante Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Dieses ist aber für die Bauleitplanung nicht vorgesehen und somit nicht abwägungsrelevant.
Fazit:
Jedes Bauvorhaben bedeutet einen Eingriff in die Natur. Die Auswirkungen müssen abgewogen und durch Maßnahmen kompensiert werden. Bei gravierenden Auswirkungen kann das Vorhaben nicht durchgeführt werden. Die Naturschutzverbände haben sich in 2019 nicht zu Wort gemeldet, jetzt melden sie Bedenken an. Da sich aber keine neuen Erkenntnisse gegenüber der Beratung im Sommer bzw. Winter 2019 ergeben, ist die Verwaltung und Politik gegenüber dem Investor in der Verpflichtung so zu entscheiden wie schon im letzten Jahr.
Wohnraum, Freibad und Kolpingorchester
Die SPD hat sich in verschiedenen Initiativen u. A. für diese Vorhaben eingesetzt: (Link folgen)
Bebauungspläne und Zuschussanträge im Rat entschieden
Neben dem Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) sowie einer neuen Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung), sowie dem SPD-Antrag zum Klimaschutz (siehe Berichte unter FWT und BUS) beschloss der Rat der Stadt Dinklage in seiner Sommersitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Burgwald III“ und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Gewerbegebiet Wiek“.
Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Kindergartens in der Wiek, für eine Wohnbebauung im Rahmen des Nachverdichtungskonzeptes und für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes geschaffen worden. Parallel wurde die Geltungsdauer der Veränderungssperren für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 18 „Jahnstraße“ und Nr. 27 „Haverkamp“ verlängert, um die Pläne den beabsichtigten Vorgaben anzupassen.
Bauvorhaben, die sich einfügen, können schon jetzt eine Genehmigung erhalten und weiterhin umgesetzt werden.
SPD unterstützt touristische und kulturelle Maßnahmen
Der Antrag der St. Hildegard-Schwesternschaft e.V., Benediktinerinnenabtei Burg Dinklage, auf Gewährung eines Zuschusses für die Reinigung der Gräftenanlage auf Burg Dinklage in Höhe von 15 TSD Euro fand ebenso die Zustimmung der SPD-Fraktion wie der Antrag des Bürger- u. Kulturringes der Stadt Dinklage auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 3000 Euro auf 8000 Euro.
Die Burg Dinklage im touristischen und der Bürger- und Kulturring im kulturellen Bereich sind Aushängeschilder und Leuchttürme der Stadt Dinklage und sollten dementsprechend projektbezogen bezuschusst werden.
Die Vorbehalte des Bürgerforums gegenüber dem Kulturring konnte die SPD nicht nachvollziehen.
Im Weiteren wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 genehmigt, sowie eine Zweckvereinbarung zur Nutzung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen beim Landkreis Vechta beschlossen.
Gemeinsames Ziel der Zusammenarbeit einiger Kommunen mit dem Landkreis Vechta ist eine rechtskonforme, rechtssichere und wirtschaftliche Abwicklung des Vergabeverfahrens.
Neue Mitglieder im Stadtrat vereidigt
Mit dem Rücktritt von Dr. Thomas Gnosa aus beruflichen Gründen rückt Ingo Wessels für die SPD-Fraktion in den Stadtrat nach.
Auch in der CDU kommt es zu einem Wechsel (Christian Garvels für Uwe Stephan).
Bürgermeister Bittner bedankt sich bei den beiden ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement und für die seit 2011 geleistete Ratsarbeit. Die neuen Stadtratsmitglieder werden förmlich verpflichtet und hinsichtlich ihrer Pflichten belehrt.
Ingo Wessels übernimmt neben dem Sitz im Rat für die SPD ein Mandat im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus sowie im Ausschuss für Digitalisierung und Medienentwicklung und vertritt hier die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
Wohn- und Gewerbeentwicklung
Auf Antrag des Grundeigentümers wird die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Östlich Dinklager Ring“ aus 2019 wieder aufgehoben und in einer um ein Waldstück verkleinerten Fassung wieder ausgelegt.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung sind eine erneute Abwägung der eingehenden Bedenken und ein erneuter Feststellungsbeschluss notwendig. Daran schließt sich wieder das Genehmigungsverfahren durch den Landkreis Vechta mit einer Frist von drei Monaten an.
Durch dieses Vorgehen soll die Rechtssicherheit erlangt werden, um ein gewerbliches Bauvorhaben erfolgreich umsetzen zu können. Nun bleibt abzuwarten, ob politische und andere Akteure vor Ort das Vorhaben zu verhindern versuchen.
Weiter werden nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Gewerbeentwicklung die Bebauungspläne Nr. 68 „An den Fischteichen“ und Nr. 63 „Steinfelder Straße“ als Satzung beschlossen.
Für die Wohnentwicklung werden die Bebauungspläne Nr. 105 „Höner Kirchweg II“ und Nr. 48 „Staggenborg“ als Satzung beschlossen. Die Vermarktung der Grundstücke wird zurzeit durchgeführt. Die Wohnbebauung kann starten.
Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Glasfaser
Mit dem Start des Glaserfaserausbaus in Dinklage wird ein Kooperationsvertrag über den Ausbau und die Nutzung eines Glasfasernetzes in der Stadt Dinklage mit der Deutschen Glasfaser abgeschlossen.
Der örtliche Anbieter EWE sah sich nicht in der Lage, den Dinklagerinnen und Dinklagern dieses Angebot zeitnah zu ermöglichen. Schade aus Sicht der SPD Dinklage.
Übertragung der Zuständigkeit vom Rat auf den Verwaltungsausschuss
Der Rat der Stadt Dinklage überträgt vorübergehend Entscheidungsgewalten auf den Verwaltungsausschus. Dieser Zustand ändert sich jedoch spätestens auf der nächsten Ratssitzung, die voraussichtlich am 7. Juli 2020 stattfindet. Das betrifft nur Zusammenhänge, deren Nichtbehandlung einen Nachteil für die Stadt Dinklage bedeuten würde.
Fraktionsvorsitzender Matthias Windhaus verweist für die SPD auf die beiden Erlasse der Nds. Landesregierung und hebt nochmal hervor, dass mit dieser Regelung nicht der Rat als Organ ausgehebelt werden soll. Es gehe hier nur um wichtige und unaufschiebbare Einzelfälle.