
Der Landkreis ist nach § 16 a Nr. 2 SGB II verpflichtet eine Schuldnerberatung vorzuhalten. Mit der derzeitigen durch COVID19 verursachten wirtschaftlichen Krise wird die Nachfrage ansteigen.
Auch aus diesem Grunde stellt die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag, das Thema der Schuldnerberatung in der nächsten Sitzung des Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschusses zu behandeln.
Der Abgeordnete Matthias Windhaus vertritt für Dinklage und die SPD die Interessen im Kreistag.